Förderung
Ihre EU AI Act Umsetzung kann gefördert werden
Wir sind als Beratungsunternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistet. Dadurch können Beratungsleistungen über etablierte Programme bezuschusst werden – zusätzlich zu Landesprogrammen, Digitalisierungsboni und Qualifizierungsförderung für Schulungen.
Bundesförderung (BAFA)
Zuschüsse zu Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen. Die Beratung muss von einem gelisteten Beratungsunternehmen erbracht werden – diese Voraussetzung erfüllen wir.
Landesprogramme & Digitalboni
Viele Bundesländer fördern Digitalisierungs- und KI-Vorhaben inklusive Beratung. Wir prüfen mit Ihnen, welches Programm für Ihren Standort und Ihre Größe passt.
Qualifizierungsförderung
Für Schulungen und Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden – etwa zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 – bestehen eigene Förderwege, teils über die Arbeitsagentur.
Ablauf
So läuft die geförderte Beratung ab
Wir kennen die Anforderungen an Beratungskonzept, Bericht und Verwendungsnachweis und liefern die Unterlagen so, dass der Antrag reibungslos durchläuft.
- Schritt 1
Erstgespräch: Bedarf, Umfang und in Frage kommende Programme klären.
- Schritt 2
Angebot & Beratungskonzept: Inhalte, Ziele, Aufwand und Zeitplan schriftlich fixiert.
- Schritt 3
Antragstellung: Ihr Unternehmen stellt den Antrag beim Fördergeber – vor Beratungsbeginn.
- Schritt 4
Bewilligung abwarten und Beratung starten.
- Schritt 5
Durchführung und Dokumentation der Ergebnisse.
- Schritt 6
Beratungsbericht und Verwendungsnachweis für die Abrechnung.
Voraussetzungen typischer Programme
- Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
- KMU-Kriterien (Mitarbeiterzahl, Umsatz/Bilanzsumme)
- Antragstellung vor Beginn der Beratung
- Beratung durch ein gelistetes Beratungsunternehmen
- Beratungsbericht und Nachweis der Durchführung
Förderhöhe, Budgets und Konditionen ändern sich regelmäßig und unterscheiden sich je nach Programm, Bundesland und Unternehmensgröße. Diese Seite ist eine Orientierung, keine Förderzusage und keine Rechts- oder Steuerberatung.
Zertifizierungen & Qualifikation
- TÜV-zertifizierte Qualifikation als EU AI Act-Beauftragter
- Das EU AI Act.Institut ist ein beim BAFA gelistetes Beratungsunternehmen
- Laufende Weiterbildung zu KI-Governance und ISO/IEC 42001
- Erfahrung aus Beratungsprojekten im Mittelstand und in der Industrie
Hinweis – keine Rechtsberatung: Alle Inhalte dieser Website sowie die angebotenen Beratungs-, Schulungs- und Audit-Leistungen dienen der Information, Organisationsentwicklung und Compliance-Vorbereitung. Sie stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar und ersetzen nicht die Prüfung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Für rechtsverbindliche Auskünfte zum EU AI Act ziehen Sie bitte qualifizierten rechtlichen Beistand hinzu. Eine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist ausgeschlossen.
Nächster Schritt
Förderfähigkeit unverbindlich prüfen lassen
Sagen Sie uns Standort, Mitarbeiterzahl und Vorhaben – wir nennen Ihnen im Erstgespräch die realistisch passenden Programme.