Über uns

Hakan Ersu – EU AI Act-Beauftragter mit TÜV-zertifizierter Qualifikation

Wir vom EU AI Act.Institut übersetzen eine 400 Seiten starke EU-Verordnung in Entscheidungen, die Ihr Unternehmen tatsächlich treffen kann. Ohne Panikrhetorik, ohne Innovationsbremse – aber mit dem klaren Blick darauf, was ab wann nachweisbar sein muss.

TÜV Rheinland Prüfzeichen – Geprüfte Qualifikation, ID 0217466642, gültig bis 27.07.2029
Porträt von Hakan Ersu, EU AI Act-Beauftragter

Haltung

Compliance, die Arbeit ermöglicht

Viele Unternehmen reagieren auf den AI Act mit einem pauschalen KI-Verbot. Das ist der teuerste aller Wege: Die Nutzung verschwindet nicht, sie wird nur unsichtbar. Unser Ansatz ist umgekehrt – klare Regeln, geschulte Menschen, dokumentierte Entscheidungen. Dann darf im Unternehmen mehr mit KI gearbeitet werden, nicht weniger.

Wir arbeiten mit Geschäftsführung, IT, Datenschutz, HR und Fachbereichen gleichzeitig, weil KI-Governance nur funktioniert, wenn sie an allen drei Stellen verankert ist: Strategie, Prozess und Alltag.

Qualifikation

  • TÜV-zertifizierter EU AI Act-Beauftragter
  • BAFA-gelistetes Beratungsunternehmen – Beratung förderfähig
  • Fortbildungen zu KI-Governance, ISO/IEC 42001 und Datenschutz
  • Praxis in KI-Einführung, Toolauswahl und Change-Begleitung

So arbeiten wir

  • Feste Ansprechperson – keine wechselnden Junior-Teams
  • Verständliche Sprache statt Verordnungszitate
  • Ergebnisse als nutzbare Dokumente, nicht als Foliengrab
  • Remote oder vor Ort im gesamten DACH-Raum

Nachweis

Zertifizierung im Original

PersCert TÜV – EU AI Act Beauftragte:r mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation. Zertifikat Nr. 4070729, gültig bis 27.07.2029.

TÜV Rheinland PersCert Zertifikat für Hakan Ersu als EU AI Act BeauftragterHakan Ersu in einem historischen Beratungsraum

Hinweis – keine Rechtsberatung: Alle Inhalte dieser Website sowie die angebotenen Beratungs-, Schulungs- und Audit-Leistungen dienen der Information, Organisationsentwicklung und Compliance-Vorbereitung. Sie stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar und ersetzen nicht die Prüfung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Für rechtsverbindliche Auskünfte zum EU AI Act ziehen Sie bitte qualifizierten rechtlichen Beistand hinzu. Eine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist ausgeschlossen.

Nächster Schritt

Lernen wir uns kennen

30 Minuten Erstgespräch, kostenfrei und unverbindlich – danach wissen Sie, wo Ihr Unternehmen beim EU AI Act steht.