Compliance ohne Zuständigkeit bleibt Absichtserklärung. Die wichtigste Einzelmaßnahme im AI-Act-Programm ist deshalb banal: eine Person mit Mandat.
Kernaufgaben der Rolle
- KI-Inventar führen und aktuell halten
- Risikoklassifizierungen bewerten, begründen, freigeben
- KI-Richtlinie pflegen und Freigabeprozess betreiben
- Schulungsprogramm nach Artikel 4 planen und dokumentieren
- Lieferanten- und Vertragsprüfung bei KI-Komponenten
- Vorfallmanagement und Meldewege
- Regelmäßiges Reporting an Geschäftsleitung und Gremien
Interne oder externe Besetzung?
Kleinere Unternehmen fahren mit einer internen Rolle plus externer Begleitung meist am wirtschaftlichsten: Interne kennen Prozesse und Kultur, Externe bringen Verordnungstiefe, Vorlagen und Marktvergleich. In größeren Organisationen entsteht daraus ein kleines Governance-Gremium.
Qualifikation, die zählt
Sinnvoll ist ein Profil aus drei Bausteinen: Verständnis der Verordnung und angrenzender Regelwerke, praktische Erfahrung mit KI-Systemen und Managementsystem-Kompetenz. Eine anerkannte Zertifizierung – etwa eine TÜV-geprüfte Qualifikation als EU-AI-Act-Beauftragter – macht diese Kompetenz gegenüber Kunden, Prüfern und Versicherern belegbar.
Verankerung, die funktioniert
- Schriftliche Bestellung mit Aufgaben und Befugnissen
- Zeitbudget statt Nebenbei-Auftrag
- Direkter Berichtsweg zur Geschäftsleitung
- Pflichtbeteiligung im Beschaffungsprozess
- Jährliches Review mit Kennzahlen
Häufige Fragen zu diesem Thema
Ist ein KI-Beauftragter gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Der AI Act fordert Ergebnisse und Nachweise, keine bestimmte Rolle – in der Praxis ist eine benannte Verantwortung aber der effizienteste Weg dorthin.
Kann der Datenschutzbeauftragte die Rolle übernehmen?
Häufig ja, sofern Kapazität und KI-Kompetenz vorhanden sind und keine Interessenkonflikte entstehen.
Was kostet die Rolle?
In KMU liegt der Aufwand nach der Aufbauphase typischerweise bei 0,1 bis 0,3 Vollzeitäquivalenten – deutlich unter den Kosten eines einzigen Compliance-Vorfalls.