EU AI Act

GPAI-Modelle: Welche Pflichten für allgemeine KI-Modelle gelten

20. April 2026 6 Min. LesezeitVon Hakan Ersu, TÜV-zertifizierter EU AI Act-Beauftragter

Kurz beantwortet

Anbieter von General-Purpose-AI-Modellen müssen seit dem 2. August 2025 technische Dokumentation bereitstellen, nachgelagerte Anbieter informieren, eine Urheberrechts-Policy einführen und eine hinreichend detaillierte Zusammenfassung der Trainingsdaten veröffentlichen. Modelle mit systemischem Risiko unterliegen zusätzlich Modellbewertungen, Risikominderung, Cybersicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten für schwerwiegende Vorfälle.

GPAI-Regeln betreffen zunächst die großen Modellanbieter – für Unternehmen sind sie trotzdem relevant: Sie liefern die Informationen, die Sie für Ihre eigene Compliance brauchen.

Was GPAI-Anbieter leisten müssen

  • Technische Dokumentation zu Modell, Training und Evaluierung
  • Informationen und Dokumentation für nachgelagerte Anbieter
  • Politik zur Einhaltung des Urheberrechts inklusive Text- und Data-Mining-Vorbehalten
  • Öffentliche Zusammenfassung der verwendeten Trainingsinhalte

Modelle mit systemischem Risiko

Überschreitet ein Modell bestimmte Leistungsschwellen oder wird es entsprechend eingestuft, kommen strengere Pflichten hinzu: standardisierte Modellbewertungen, adversariale Tests, Minderung systemischer Risiken, Cybersicherheit auf State-of-the-Art-Niveau sowie Meldung schwerwiegender Vorfälle an das AI Office.

Warum das für Ihr Unternehmen zählt

Wenn Sie ein GPAI-Modell in eigene Anwendungen integrieren, brauchen Sie die Anbieterdokumentation für Ihre eigene Risikobewertung, Ihre technische Dokumentation und Ihre Lieferantenprüfung. Fordern Sie diese Unterlagen aktiv ein – sie sind Teil des Vertragsgegenstands.

Fragen an jeden Modell- und Toolanbieter

  • Welches Basismodell wird verwendet, in welcher Version?
  • Wo werden Daten verarbeitet und gespeichert?
  • Werden Eingaben zum Training genutzt – und wie wird das vertraglich ausgeschlossen?
  • Welche Dokumentation nach AI Act stellen Sie bereit?
  • Wie werden Modellwechsel kommuniziert?

Häufige Fragen zu diesem Thema

Sind wir GPAI-Anbieter, wenn wir ein Modell feinjustieren?

Möglicherweise. Wer ein Modell wesentlich verändert und weitergibt, kann selbst in die Anbieterrolle rutschen – die Bewertung sollte im Einzelfall dokumentiert werden.

Gibt es einen Verhaltenskodex?

Ja, die Kommission hat Praxisleitfäden und einen Code of Practice angestoßen, die die Umsetzung der GPAI-Pflichten konkretisieren.

Was heißt das für Open-Source-Modelle?

Für frei lizenzierte Modelle gelten Erleichterungen, sofern kein systemisches Risiko vorliegt – die Urheberrechts- und Transparenzanforderungen bleiben jedoch relevant.

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