Governance & Audit

KI-Inventar erstellen: Der erste Schritt zu AI-Act-Compliance

16. März 2026 7 Min. LesezeitVon Hakan Ersu, TÜV-zertifizierter EU AI Act-Beauftragter

Kurz beantwortet

Ein KI-Inventar listet alle im Unternehmen genutzten KI-Systeme mit Zweck, Fachbereich, Anbieter, Datenarten, Rolle (Anbieter/Betreiber), Risikoklasse und Verantwortlichem. Es entsteht in vier Schritten: Tool-Erhebung über IT und Fachbereiche, Interviews, technische Auswertung von Ausgaben und Netzwerkzugriffen sowie Bewertung und Freigabe.

Ohne Inventar keine Compliance: Jede Pflicht des AI Act setzt voraus, dass Sie wissen, welche Systeme Sie überhaupt einsetzen. In der Praxis liegt die Zahl der KI-Tools fast immer deutlich über der Schätzung der Geschäftsleitung.

Diese Felder braucht jedes Inventar

  • Systemname, Anbieter, Version, Datenstandort
  • Zweck und konkreter Anwendungsfall
  • Fachbereich und fachlich verantwortliche Person
  • Verarbeitete Datenarten (personenbezogen, vertraulich, öffentlich)
  • Rolle: Anbieter oder Betreiber
  • Risikoklasse mit Begründung
  • Status: freigegeben, in Prüfung, abgelehnt
  • Letzte Bewertung und Wiedervorlage

Wie Sie Schatten-KI finden

Reine Selbstauskunft reicht nicht. Kombinieren Sie drei Quellen: die Softwareliste der IT, eine kurze anonyme oder sanktionsfreie Abfrage in den Fachbereichen und die Auswertung von Browser-/Netzwerkzugriffen auf bekannte KI-Dienste. Zusätzlich lohnt der Blick in bestehende Tools: CRM, Ticketsystem und Office-Suiten haben inzwischen fast alle KI-Funktionen.

Vier-Wochen-Plan

  • Woche 1: Fragebogen und Erhebungsstruktur, Kommunikation an alle Bereiche
  • Woche 2: Rückläufe, Interviews mit Schlüsselbereichen
  • Woche 3: technische Gegenprüfung, Konsolidierung
  • Woche 4: Klassifizierung, Freigabeentscheidungen, Bericht an die Leitung

Vom Inventar zur Steuerung

Das Inventar ist kein Einmalprojekt, sondern das Register, an dem Richtlinie, Schulung und Audit hängen. Etablieren Sie eine Quartalsroutine und einen Pflichtschritt im Beschaffungsprozess: Kein neues Tool ohne Eintrag.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Reicht eine Excel-Tabelle?

Für den Start ja. Wichtig sind Vollständigkeit, klare Verantwortlichkeiten und Versionierung – nicht das Werkzeug.

Zählen KI-Funktionen in bestehender Software mit?

Ja. Auch integrierte Assistenten in CRM, ERP oder Office sind KI-Systeme im Sinne der Verordnung und gehören ins Inventar.

Wer sollte das Inventar führen?

Idealerweise eine benannte Rolle mit Überblick über IT, Datenschutz und Fachprozesse – oft der KI- oder Compliance-Beauftragte.

Hinweis – keine Rechtsberatung: Alle Inhalte dieser Website sowie die angebotenen Beratungs-, Schulungs- und Audit-Leistungen dienen der Information, Organisationsentwicklung und Compliance-Vorbereitung. Sie stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar und ersetzen nicht die Prüfung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Für rechtsverbindliche Auskünfte zum EU AI Act ziehen Sie bitte qualifizierten rechtlichen Beistand hinzu. Eine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist ausgeschlossen.

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