EU AI Act

Bußgelder im EU AI Act: Höhe, Zuständigkeit und realistische Risiken

23. März 2026 6 Min. LesezeitVon Hakan Ersu, TÜV-zertifizierter EU AI Act-Beauftragter

Kurz beantwortet

Der EU AI Act sieht drei Bußgeldstufen vor: bis zu 35 Mio. Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes für verbotene Praktiken, bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % für Verstöße gegen sonstige Pflichten und bis zu 7,5 Mio. Euro oder 1 % für falsche oder irreführende Angaben gegenüber Behörden. Für KMU gilt jeweils der niedrigere der beiden Beträge.

Bußgeldhöhen sind ein schlechter Motivator – aber ein guter Realitätscheck. Wichtiger als die Maximalbeträge ist die Frage, wer prüft und woran ein Unternehmen im Ernstfall scheitert.

Die drei Sanktionsstufen

  • Verbotene Praktiken (Art. 5): bis 35 Mio. Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes
  • Verstöße gegen Anbieter-, Betreiber-, Einführer- oder Händlerpflichten: bis 15 Mio. Euro oder 3 %
  • Falsche, unvollständige oder irreführende Angaben gegenüber Behörden: bis 7,5 Mio. Euro oder 1 %

Wer prüft in Deutschland?

Die Mitgliedstaaten benennen Marktüberwachungs- und notifizierende Behörden. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur als zentrale Marktüberwachungsbehörde vorgesehen, flankiert von sektorspezifischen Aufsichten – etwa der BaFin für Finanzdienstleistungen und den Datenschutzaufsichten für personenbezogene Daten.

Wie Verfahren praktisch beginnen

Selten durch flächendeckende Kontrollen – fast immer durch Anlässe: Beschwerden von Beschäftigten oder Bewerbenden, Hinweise von Wettbewerbern, Presseberichte, Vorfälle mit Schaden oder Prüfungen im Rahmen anderer Aufsichtsverfahren.

Was das Risiko am stärksten senkt

  • Nachweisbares KI-Inventar mit begründeter Klassifizierung
  • Dokumentierte Schulungen nach Artikel 4
  • Verabschiedete KI-Richtlinie mit Freigabeprozess
  • Menschliche Aufsicht bei allen folgenreichen Entscheidungen
  • Vorfall- und Meldeprozess mit klarer Zuständigkeit

Häufige Fragen zu diesem Thema

Gibt es Erleichterungen für KMU?

Ja. Bei KMU und Start-ups gilt jeweils der niedrigere Betrag der genannten Alternativen, und Behörden sollen die Verhältnismäßigkeit berücksichtigen.

Drohen Bußgelder schon heute?

Für verbotene Praktiken und GPAI-Pflichten ist das Sanktionsregime bereits aktiv. Die Hochrisiko-Pflichten werden ab August 2026 sanktionsbewehrt.

Zählt gute Vorbereitung als mildernder Umstand?

Dokumentierte Sorgfalt, Kooperationsbereitschaft und schnelle Abhilfe wirken sich regelmäßig positiv auf Höhe und Verlauf eines Verfahrens aus.

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