Bußgeldhöhen sind ein schlechter Motivator – aber ein guter Realitätscheck. Wichtiger als die Maximalbeträge ist die Frage, wer prüft und woran ein Unternehmen im Ernstfall scheitert.
Die drei Sanktionsstufen
- Verbotene Praktiken (Art. 5): bis 35 Mio. Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes
- Verstöße gegen Anbieter-, Betreiber-, Einführer- oder Händlerpflichten: bis 15 Mio. Euro oder 3 %
- Falsche, unvollständige oder irreführende Angaben gegenüber Behörden: bis 7,5 Mio. Euro oder 1 %
Wer prüft in Deutschland?
Die Mitgliedstaaten benennen Marktüberwachungs- und notifizierende Behörden. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur als zentrale Marktüberwachungsbehörde vorgesehen, flankiert von sektorspezifischen Aufsichten – etwa der BaFin für Finanzdienstleistungen und den Datenschutzaufsichten für personenbezogene Daten.
Wie Verfahren praktisch beginnen
Selten durch flächendeckende Kontrollen – fast immer durch Anlässe: Beschwerden von Beschäftigten oder Bewerbenden, Hinweise von Wettbewerbern, Presseberichte, Vorfälle mit Schaden oder Prüfungen im Rahmen anderer Aufsichtsverfahren.
Was das Risiko am stärksten senkt
- Nachweisbares KI-Inventar mit begründeter Klassifizierung
- Dokumentierte Schulungen nach Artikel 4
- Verabschiedete KI-Richtlinie mit Freigabeprozess
- Menschliche Aufsicht bei allen folgenreichen Entscheidungen
- Vorfall- und Meldeprozess mit klarer Zuständigkeit
Häufige Fragen zu diesem Thema
Gibt es Erleichterungen für KMU?
Ja. Bei KMU und Start-ups gilt jeweils der niedrigere Betrag der genannten Alternativen, und Behörden sollen die Verhältnismäßigkeit berücksichtigen.
Drohen Bußgelder schon heute?
Für verbotene Praktiken und GPAI-Pflichten ist das Sanktionsregime bereits aktiv. Die Hochrisiko-Pflichten werden ab August 2026 sanktionsbewehrt.
Zählt gute Vorbereitung als mildernder Umstand?
Dokumentierte Sorgfalt, Kooperationsbereitschaft und schnelle Abhilfe wirken sich regelmäßig positiv auf Höhe und Verlauf eines Verfahrens aus.