Governance & Audit

EU AI Act und DSGVO: Wo sich beide Regelwerke überschneiden

27. April 2026 7 Min. LesezeitVon Hakan Ersu, TÜV-zertifizierter EU AI Act-Beauftragter

Kurz beantwortet

AI Act und DSGVO gelten parallel. Die DSGVO regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten – Rechtsgrundlage, Zweckbindung, Betroffenenrechte, Datenschutz-Folgenabschätzung und Artikel 22 zu automatisierten Einzelentscheidungen. Der AI Act reguliert das KI-System selbst über Risikoklassen, Dokumentation und Aufsicht. Praktisch lassen sich DSFA und KI-Risikobewertung in einem integrierten Verfahren führen.

Wer KI mit Personenbezug einsetzt, arbeitet immer in zwei Regelwerken gleichzeitig. Getrennte Projekte kosten doppelt – integriert gedacht, ergänzen sie sich fast lückenlos.

Die zentralen Berührungspunkte

  • Rechtsgrundlage: Für Training und Betrieb braucht es eine tragfähige Grundlage – meist berechtigtes Interesse, Vertrag oder Einwilligung.
  • Zweckbindung: Daten, die für einen Zweck erhoben wurden, dürfen nicht ohne Weiteres für KI-Training verwendet werden.
  • Transparenz: Betroffene müssen über Logik und Tragweite automatisierter Verarbeitung informiert werden.
  • Artikel 22 DSGVO: Rein automatisierte Entscheidungen mit erheblicher Wirkung sind nur in engen Ausnahmen zulässig.
  • Datenminimierung und Löschkonzept – auch für Prompts und Logs.

DSFA und KI-Risikobewertung zusammenführen

Beide Verfahren fragen nach Zweck, Datenarten, Risiken für Betroffene und Schutzmaßnahmen. Ein gemeinsames Formular mit AI-Act-Zusatzfeldern – Risikoklasse, Rolle, Aufsichtsmechanismus, Logging – spart Zeit und verhindert widersprüchliche Aussagen gegenüber Aufsichtsbehörden.

Typische Stolperfallen

  • Prompts mit personenbezogenen Daten ohne Rechtsgrundlage
  • Fehlende Auftragsverarbeitungsverträge mit KI-Anbietern
  • Unklare Speicherdauer von Chatverläufen
  • Keine Information von Beschäftigten bei KI-gestützter Bewertung
  • Trainingsdaten aus Kundenbeständen ohne Zweckänderungsprüfung

Wer macht was intern?

Bewährt hat sich ein Tandem: Datenschutzbeauftragte verantworten die DSGVO-Dimension, die KI-verantwortliche Rolle die AI-Act-Dimension, mit gemeinsamer Freigabe im Beschaffungsprozess. Ein monatlicher Abgleich reicht in den meisten Unternehmen aus.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Brauchen wir für jedes KI-Tool eine DSFA?

Nur bei voraussichtlich hohem Risiko – bei KI mit Personenbezug ist das jedoch häufig der Fall, insbesondere in HR, Scoring und Kundenprofilen.

Darf KI allein über Bewerbungen entscheiden?

In der Regel nicht. Artikel 22 DSGVO verlangt bei erheblicher Wirkung eine menschliche Beteiligung, die real und qualifiziert sein muss.

Ist der Datenschutzbeauftragte automatisch KI-Beauftragter?

Nein, aber die Rollen ergänzen sich. Wichtig ist, Interessenkonflikte und Kapazitäten realistisch zu bewerten.

Hinweis – keine Rechtsberatung: Alle Inhalte dieser Website sowie die angebotenen Beratungs-, Schulungs- und Audit-Leistungen dienen der Information, Organisationsentwicklung und Compliance-Vorbereitung. Sie stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar und ersetzen nicht die Prüfung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Für rechtsverbindliche Auskünfte zum EU AI Act ziehen Sie bitte qualifizierten rechtlichen Beistand hinzu. Eine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist ausgeschlossen.

Nächster Schritt

Unklar, was für Ihr Unternehmen gilt?

30 Minuten Erstgespräch – kostenfrei, unverbindlich, inklusive Einschätzung zur Förderfähigkeit von bis zu 80 %.