Transparenz ist die Pflicht, die Kunden als Erstes sehen – und die am schnellsten umgesetzt werden kann.
Was konkret gekennzeichnet werden muss
- Chatbots und Sprachassistenten: klarer Hinweis auf KI-Interaktion
- Synthetische Bilder, Audios und Videos: maschinenlesbare Markierung
- Deepfakes: sichtbare Offenlegung, dass Inhalte künstlich erzeugt oder verändert wurden
- KI-generierte Texte zu Themen öffentlichen Interesses ohne redaktionelle Prüfung
- Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung: Information der betroffenen Personen
Ausnahmen und Augenmaß
Offensichtlich künstlerische, satirische oder fiktionale Werke unterliegen abgeschwächten Anforderungen. Und wo ein Mensch redaktionelle Verantwortung übernimmt und den Inhalt prüft, entfällt die Kennzeichnungspflicht für Texte.
Praktische Umsetzung im Marketing
- Kurzer Hinweis im Chat-Fenster: 'Sie chatten mit einem KI-Assistenten.'
- Bildunterschriften oder Overlay-Hinweise bei generierten Visuals
- C2PA-/Metadaten-Kennzeichnung in der Produktion verankern
- Interne Regel, welche Inhalte redaktionell freigegeben werden
- Freigabekette dokumentieren – das ersetzt später die Diskussion
Warum Transparenz Vertrauen schafft
Studien zur Kundenkommunikation zeigen ein konsistentes Muster: Nicht der KI-Einsatz stört, sondern das Gefühl, getäuscht worden zu sein. Wer proaktiv kennzeichnet, wandelt eine Pflicht in ein Qualitätsmerkmal.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Müssen wir KI-unterstützte Blogtexte kennzeichnen?
Nicht, wenn ein Mensch die redaktionelle Verantwortung trägt und den Inhalt geprüft hat. Interne Nachvollziehbarkeit empfiehlt sich trotzdem.
Wie kennzeichnet man maschinenlesbar?
Über eingebettete Metadaten und Content Credentials, etwa nach dem C2PA-Standard, oder über Wasserzeichenverfahren des Generierungstools.
Ab wann gilt die Pflicht?
Die Transparenzpflichten des Artikel 50 sind ab dem 2. August 2026 anwendbar.